Können Sie aufgrund Ihrer Behinderung Bus und Bahn nur eingeschränkt oder gar nicht nutzen?
Mit Tixi-Taxi-Bons sind Sie trotzdem mobil und nehmen aktiv am Leben teil.
Tixi-Taxi-Bons erhalten Sie bei Pro Infirmis Luzern, Ob- und Nidwalden. Finanziert werden diese vom Kanton Luzern und von den Gemeinden. Diese Fahrgutscheine sind bei rund 30 verschiedenen Tixi- und Taxiunternehmen gültig. Um die Bons zu erhalten, ist eine Berechtigung nötig.
- Dauerhafte Mobilitätsbehinderung
- Zivilrechtlicher Wohnsitz im Kanton Luzern
- Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung (IV), der SUVA oder dem Militär
AHV-Rentnerinnen und –Rentner gehören nicht zur Gruppe der Berechtigten. Ausnahme: Sie haben bereits vor Eintritt ins Rentenalter eine Hilflosenentschädigung erhalten.
Tixi-Taxi-Bons sind für Freizeitfahrten (einkaufen, Freunde treffen etc.) gedacht. Für Fahrten zu Schulen, Werkstätten oder zur Therapie kommen in der Regel andere Kostenträger auf (z.B. IV, Krankenkasse, SUVA). Bei Fragen zur Finanzierung dieser Fahrten helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sie erhalten die Tixi-Taxi-Bons zweimal jährlich zugesandt. Die Bons sind nicht übertragbar und bleiben ein Jahr gültig. Jede/r Berechtigte erhält die gleiche Anzahl von Fahrgutscheinen – unabhängig von Behinderungsart/-grad, Bedarf oder finanzieller Situation.