Handicap taxi :: Bahnhof TAXI
Kostenbeteiligung der Krankenkassen, Zusatzversicherungen, IV, Ergänzungsleistungen und Selbstzahler
Krankenkassen - KVG

Die Krankenkassen-Grundversicherung (KVG) übernimmt nach Abzug des Selbstbehaltes 50% des Rechnungsbetrages, bis maximal CHF 500.00 pro Kalenderjahr, für medizinisch notwendige Transporte.

Auszug aus dem Tarifvertrag (Art. 5 Leistungsvoraussetzungen)

  • Leistungserbringer (Arzt, Therapeut) ist nach Art. 56 KVV zugelassen (Art. 5, Abs. 1)
  • Medizinischnotwendige, planbare Sitzend- und Liegend-Transporte im Sinne Art. 26 KLV (Art.5, Abs.2) – Ärztliche Anordnung (Art. 5, Abs. 5)
  • Ein medizinisch notwendiger Transport liegt vor, wenn der/die Versicherte:
  • aufgrund einer akuten Gesundheitsbeeinträchtigung ärztlicher bzw. pflegerischer Betreuungbedarf.
  • aufgrund einer chronischen Erkrankung [...] auf spezifische diagnostische oder besondere therapeutische Massnahmen angewiesen ist.
  • wegen des aktuellen gesundheitlichen Zustandes nicht zu Fuss oder mit einem privaten oder öffentlichen Verkehrsmittel zu und/oder von einem geeigneten im Wahlrecht des Patienten stehenden Leistungserbringer gelangen kann wo er/sie die nötige Behandlung erhält (Art. 5, Abs. 3c).
  • Der Versicherte hat ein Unfall- oder Altersgebrechen. Da aber eine das Unfall- oder Altersgebrechen nicht direkt betreffende andere medizinische Indikation vorliegt, fällt der Transport unter diesen Leistungsvertrag.
Krankenkassen-Zusatzversicherung - VVG

Bei entsprechender Zusatzversicherung (VVG) werden Transportkosten im Rahmen der versicherten Leistungen übernommen. Es lohnt sich, diese Option im Einzelfall zu prüfen.

Invaliden-Versicherung (IV)

Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die sie für die Umsetzung der von ihr angeordneten Abklärungs- oder Eingliederungsmassnahmen als angemessen und notwendig erachtet.

Die IV übernimmt in der Regel die Kosten für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn für Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen Reisen notwendig sind.

Die Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen umfassen:

  • medizinische Massnahmen
  • Integrationsmassnahmen
  • berufliche Eingliederungen
  • Abgabe, Anpassung oder Reparatur von Hilfsmitteln.
Ergänzungsleistung

Die Ergänzungsleistung beteiligt sich über die «Krankheits- und Behinderungskosten» an den Transportkosten, nachdem die Leistungen aus der Grund- und Zusatzversicherung ausgeschöpft sind. Heimbewohner erhalten jährlich maximal CHF 6‘000.00, selbständig wohnende Personen CHF 25‘000.00 zusätzlich zu den jährlichen Ergänzungsleistungen für Krankheits- und Behinderungskosten.
Es gilt zu berücksichtigen, dass diese Beträge auch, aber nicht ausschliesslich für Transportkosten vorgesehen sind!

Weitere Ausgaben, die davon bestritten werden müssen, sind Zahnarztrechnungen, Krankenkassenbeiträge, Selbstbehalte, Aufwendungen für Tagesstätten etc.

«Selbstzahler»– HANDICAP TAXI-Tarife

Der obenstehenden Aufstellung können Sie entnehmen, dass lange nicht alle Transporte über eine «Kasse» abgerechnet werden können!
Aus diesem Grund bieten wir auch spezielle, günstigere Tarife für die sog. «Selbstzahler» an. D.h. diese Tarife können alle in Anspruch nehmen, bei denen KEINE Kasse die Transportkosten übernimmt!

Je nach Anspruchsberechtigung können Transporte auch über das von den beiden Kantonen: Kanton Bern (BTB) und Kanton Luzern (Tixi-Taxi Bons) vergünstigtes Angebot des HANDICAP TAXI abgerechnet werden.

Patiententransporte

Für Spitäler, Pflegeheime, Kliniken, Ärzte usw. bietet das Handicap Taxi einen Transportdienst einfach sitzende oder stabil liegende Patiententransporte als kostengünstige und professionelle Alternative zum Transport mit einem Sanitätsdienst an. Diese Transporte werden durch speziell ausgebildetes Personal durchgeführt und werden in der Regel durch die Institution (Spital, Pflegeheim o.ä.) mit der Krankenkasse verrechnet.

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